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Truppmann Teil 2
Jedes aktive Feuerwehrmitglied absolviert zunächst obligatorisch die Feuerwehr-Grundausbildung. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Truppmann Teil 1 ist eine Teilnahme an Einsätzen möglich.
Die Truppmann-Ausbildung wird im wöchentlichen Übungsdienst in Löschbezirken der Kreisstadt durchgeführt.
Nach Beendigung des Truppmann Teil 2 gilt die Grundausbildung als abgeschlossen. ©SGR |
25.01.12 KinderfaschingspartyZur ersten Kinderfaschingsparty laden die Jugendfeuerwehren der Löschbezirke Kernstadt, Urweiler und[mehr] ... |
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