Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt St. Wendel
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Truppmann Teil 2



Jedes aktive Feuerwehrmitglied absolviert zunächst obligatorisch die Feuerwehr-Grundausbildung. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Truppmann Teil 1 ist eine Teilnahme an Einsätzen möglich.

 

Die Truppmann-Ausbildung wird im wöchentlichen Übungsdienst in Löschbezirken der Kreisstadt durchgeführt.

 

Nach Beendigung des Truppmann Teil 2 gilt die Grundausbildung als abgeschlossen. ©SGR


25.01.12 Kinderfaschingsparty

Zur ersten Kinderfaschingsparty laden die Jugendfeuerwehren der Löschbezirke Kernstadt, Urweiler und[mehr]

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